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Abmahnung Diablo 3 Gästepass bei Ebay Bilderklau

Heute ist eine Abmahnung in meinem Briefkasten eingetrudelt. Hilfe, was habe ich getan??? Bin ich Opfer einer Massenabmahnung geworden? Aha, ich habe einen Diablo 3 Gästepass bei Ebay verkauft. Und dazu habe ich die Abbildung eines Gästepass aus einer anderen Auktion benutzt. Nein, man soll keine Fotos aus anderen Auktionen benutzen. Das ist mir schon klar. Nur handelt es sich hier nicht um eine Foto, sondern eindeutig um einen (vermutlich) eingescannten Gästepass von Diablo 3.

Diablo 3 Gästepasse

JH rechts unten

Stimmt. Da in der rechten unteren Ecke ist eindeutig ein Namenszeichen „JH“.

Nun meint eine Frau Jeanette H****n und Ihr Rechtsanwalt B**s die Verwendung dieser Abbildung wäre 200 € Lizenzkosten und 651,80 € Anwaltskosten wert.

Gästepass

Original Diablo 3 Gästepass © Blizzard Entertainment

Aber halt einmal. Der zugegebenermaßen künstlerisch sehr dramatisch und anspruchsvoll gestaltete Gästepass von Diablo 3 wurde eindeutig von Blizzard Entertainment gestaltet und nicht von Frau H****n. Entsprechend liegen die Urheberrechte an dem Gästepass zu Diablo 3 auch eindeutig bei Blizzard. Dass diese Urheberrechte nun durch die Anbringung eines Namenskürzels an Frau H****n übergegangen sind, darf ich doch einmal stark anzweifeln. Offenbar ist sie davon jedoch überzeugt. Denn Sie möchte 200 € Lizenzgebühr von mir für dieses Bild.

Vor meinem innerlichen Auge zeichnet sich für mich schon das Geschäftsmodell ab. Ich scanne irgendwelche Bilder ein. Vielleicht Zeichnungen von Loriot? Oder Abbildungen von Uli Stein? Ergänze sie um meine Signatur „WM“ in der Ecke und beanspruche an dieser neuen Abbildung mein Urheberrecht. Entsprechend kann ich diese neu geschaffenen Werke … gegen eine schöne Lizenzgebühr … in Umlauf bringen. DA muss doch irgendwo ein Haken sein.

geringe Schöpungshöhe und fehlendes Urheberrecht

Nach kurzer Recherche im Internet bricht mein neues Geschäftsmodell leider in sich zusammen. Denn meinem Werk fehlt es vermutlich an einer gewissen Schöpfungshöhe nach §§ 2 Nr. 5, 72 UrhG. Und ich würde wohl auch die Urheberrechte des eigentlichen Künstlers verletzen.

Ob mir der gegnerische Anwalt B**s diese Argumentation abnehmen wird weiß ich nicht. Aber ich habe den starken Verdacht, dass auch sein Geschäftsmodell bezüglich der Abmahnung der Diablo 3 Gästepässe bei Ebay in sich zusammenbricht. Schade eigentlich für die 651,80 € Anwaltsgebühren, die jeder einzelne Abmahnungsbrief einbringt.

Zum weiteren Vorgehen

Mein erster Gedanke war, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten ob der gegnerische Anwalt es tatsächlich wagt mit dieser schwachen Argumentation eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Natürlich besteht dann auch das Risiko, dass ein Gericht aufgrund mangelnder Kenntnis der Sachlage tatsächlich einer einstweiligen Verfügung stattgibt. Daher habe ich mich dazu entschlossen, die Faktenlage bei dem Gericht, bei dem der Anwalt eine einstweilige Verfügung höchstwahrscheinlich beantragen würde, schon vorab in Form einer Schutzschrift bekannt zu machen. Um bei all dem keinen Fehler zu machen sollte man auf jeden Fall den Rat eines Anwalts einholen.

Hoher Streitwert bei Bilderklau

Den Streitwert für den Vorgang hat der gegnerische Anwalt auf 10.000 € festgelegt. Diese Zahl scheint doch etwas sehr aus der Luft gegriffen zu sein. Ich weiss zwar nicht, wie gut das Geschäft mit dem Verkauf von Diablo 3 Gästepässen läuft und wie gut entsprechend das Lizenzierungsgeschäft für derartige Fotos wäre, aber … das Oberlandesgericht Köln hat in einem Fall Ende November 2011 (Beschluss vom 22.11.2011 – Az.: 6 W 256/11) den Streitwert für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbilds auf 3.000 € festgelegt.

Dem Bestreben vieler Rechtsanwälte einen möglichst hohen Streitwert anzunehmen um entsprechend hohe Rechtsanwaltsgebühren ansetzten zu können, wird hiermit hoffentlich ein Ende gemacht.

UPDATE 10.08.2012:
„Rein im Erledigungsinteresse“ erfolgte von der Gegenseite zu guter Letzt der Vorschlag „… dass durch Zahlung einer Lizenzgebühr von 50,00 EUR die Angelegenheit erledigt ist. …
Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt meine Mandantin dann selbst…“ was ich letztendlich auf Grund der Faktenlage dankend abgelehnt habe. Ich frage mich natürlich, wie das funktionieren soll. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind doch dank der Rechtsanwaltsgebührenordnung deutlich höher als die Lizenzkosten?

UPDATE 08.03.2013:
Wie nicht anders erwartet hat sich die Gegenseite nicht mehr gemeldet. Das Ganze ist somit im Sande verlaufen. Im Nachhinein habe ich mir überlegt, dass noch weitere Vorgehensweisen sinnvoll gewesen wären. So hätte ich:

  • eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben können. Damit hätte sich der Streitwert erheblich reduziert wodurch es für die Gegenseite noch uninteressanter geworden wäre, wirklich Klage einzureichen
  • Hätte ich ganz offensiv eine negativ Feststellungklage einreichen können und damit vermutlich der Gegenseite einige Kosten bereitet

Natürlich weiss man nie, wie im konkreten Fall das jeweilige Gericht entscheidet. Das entspricht nicht immer dem gesunden Rechtsempfinden. Von daher bin ich auch nicht ganz unzufrieden, dass sich das Ganze so erledigt hat.

Ich freue mich über eure Kommentare und Meinungen zu dem Thema Abmahnung wegen Bilderklau bei Ebay.